Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen bilden die Grundlage für alle Verträge und werden durch Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer anerkannt. Abweichende Bestimmungen in etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen - auch von unseren Vertretern - sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote

Angebote erfolgen freibleibend hinsichtlich Liefermenge, Lieferzeit und Preis.

3. Aufträge

Aufträge können nur freibleibend entgegengenommen werden. Zusagen hinsichtlich der Menge, Liefertermine und Preise sind erst rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Lieferschein und/oder Rechnung. Die durch Handelsvertreter vermittelten Bestellungen sind Vertragsangebote, für deren rechtsgültige Annahmen wir uns die schriftliche Bestätigung vorbehalten.

4. Preise

Maßgebend ist der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Listenpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zu bezahlen. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber unserer Forderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt.

Unpünktliche Zahlung berechtigt uns, ohne Stellung einer Nachfrist Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. An uns unbekannte Kunden liefern wir nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Annahme von Wechseln erfolgt erfüllungshalber und nicht Zahlungs Statt.

Inkassoberechtigt sind nur unsere Angestellten und Vertreter mit schriftlicher Vollmacht.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns ferner vor, Mahn- und Sonderkosten in Rechnung zu stellen.

Für die Berechnung der Preise ist das bei uns festgestellte und kontrollierte Gewicht maßgebend. Nachlässe für natürlichen Gewichtsschwund werden nicht gewährt. Gefrierschwund geht zu Lasten des Käufers. Falls uns Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, daß die Vermögensverhältnisse des Käufers erheblich schlechter waren oder geworden sind, als wir bei Einhaltung üblicher Sorgfalt voraussehen konnten, sind wir berechtigt, für den Rechnungsbetrag Bankbürgschaft oder sonstige Sicherheiten zu verlangen oder - nach Setzen einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten. In allen Fällen behalten wir uns die Kreditgewährung und Bemessung vor.

5.a Nichtabnahme der Lieferung

Bei Nichtabnahme der Lieferung durch den Käufer sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von einem Tag vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Versand

Die Preise gelten für Lieferungen zzgl. Fracht und Verpackung - stets auf eigene Gefahr des Käufers.

7. Leistungsvorbehalt

Ereignisse höherer Gewalt wie kriegsähnliche Zustände, Katastrophen, Streik, Aussperrung, Fabrikations- oder Lieferstörungen, Verkehrstörungen, Währungsänderungen und dergleichen, ferner Betriebsstörungen aller Art, berechtigen uns, die Lieferung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Überschreitung der Lieferzeit bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung sowie bis zur Einlösung dafür hingegebener Wechsel und Schecks (das gilt auch für das sogenannte Scheck-Wechsel-Verfahren) bleibt die Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Die aus der Weiterveräußerung enstehende Forderung tritt der Käufer hiermit schon im voraus an uns ab. Nimmt der Käufer eine Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware vor, so entsteht in Höhe des Betrages unserer Warenlieferung Miteigentum an der neu hergestellten Ware.

Veräußert der Käufer die von gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - so tritt er schon hiermit die ihm aus der Veräußerung enstehende Forderung mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abtretung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der Verkaufs- und Vorbehaltsware. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändungen oder ähnliche Beeinträchtigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Im Konkursfalle haben wir ein Aussonderungsrecht gemäß Paragraph 43 KO.

9. Gewährleistung

Voraussetzung für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist, daß die nachstehenden Lagerhinweise genaustens beachtet werden. Wir übernehmen die Gewährleistung für fehlerfreien Zustand der Ware bei Versand. Reklamationen sind unmittelbar an uns unverzüglich nach Erhalt der Ware zu richten. In diesem Falle werden wir die Ware durch unseren Beauftragten prüfen lassen. Bis dahin hat der Käufer die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Lagerhinweise aufzubewahren. Ist die Ware verbraucht, so muß ein Muster der beanstandeten Ware aufbewahrt werden und an unsere Beauftragten ausgehändigt werden. Wandlungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Falle ausgeschlossen.

10. Kennzeichnung

Bei abweichenden Orts- und Handelsbrauch ist die richtige Kennzeichnung bei Weiterverkauf der Ware Aufgabe des Käufers.

11. Amtliche Probeentnahmen

Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und uns unverzüglich in der vom Beamten übergebenen und amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung zu übersenden oder unserem Beauftragten zu übergeben.

12. Lagerhinweise

Für die Lagerung und Aufbewahrung sind in erster Linie die Hygienevorschriften (Verordnungen) der einzelnen Bundesländer maßgebend.

Wir empfehlen, Frischware bei max. +4°C, und Tiefkühlware bei min. -18°C zu lagern.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schlatt am Randen. Ist der Käufer Kaufmann i. S. der Paragraphen 1-3 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, wird als Gerichtsstand Singen vereinbart.